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Tilmann Mögle

 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

Tilmann Mögle Jahrgang 1966. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen. Auslandstätigkeit in Toronto, Kanada. Zulassung als Anwalt 1995. Seit 2005Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Diverse Publikationen in Fachblättern.

Zusätzliche anwaltliche Beratungsschwerpunkte:

EDV-Recht

Franchiserecht

Grundstücks- und Immobilienrecht

Handelsvertreterrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Zivilrechtliche Vertragsgestaltung

Veröffentlichungen:

„Vertrag zur Sicherung nichtehelicher Lebenspartner bei der gemeinsamen Eigenheimfinanzierung“ in BWNotZ 1998, 34

„Die Widerrufsbelehrung nach § 5 TzWrG im Lichte verbraucherschutzrechtlicher Rechtsprechung“, in NJW 2000, 103

„Handelsvertreterprovision als Teil der Restwerklohnvergütung nach gekündigtem Werkvertrag“ in ibr 1999, 112

„Verschiebung der Ausführung eines Werkvertrages bis zum ‚Sanktnimmerleinstag’“ in ibr 1998, 247

„Unzulässiger Treibstoffzuschlag bei Pauschalreisen“ in NJW 2000, 3723

„Auftraggeber muss Auftragnehmer ein verloren gegangenes Bohrwerkzeug nicht ersetzen!“ in ibr 2004, 1127

„Gerichtlich bestellter Gutachter muss auf Antrag den ursprünglichen Zustand der Sache nach Begutachtung wiederherstellen!“ in ibr 2006, 62

„Vertretung in Wohnungeigentümer versammlungzulässig?“ in IMR 2006, 2953

„Befangenheit des Sachverständigen bei einseitigem, nicht erläutertem Beweisergebnis?“in ibr 2007, 1361

Mitarbeit bei der Erstellung des „Leitfaden sicherer Gewerkeübergang“ des Deutschen Dachgärtnerverbandes

 

Sekretariat Tina Herrmann 
Telefon 07121.3745 10 
Fax 07121.3745 99 
E-Mail: therrmann@binder-moegle.de