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Probleme

 

sind da, um gelöst zu werden

 

Die Kanzlei ist aus einer der alteingesessenen und renommierten Rechtsanwaltskanzleien in der Region Reutlingen/Tübingen im Jahre 1997 hervorgegangen. In diesem Jahr schlossen sich die beiden Rechtsanwälte Dr. Otto Binder und Dr. Hans-Otto Binder zur gemeinsamen Berufsausübung unter dem Kanzleinamen "Anwaltskanzlei Dr. Binder und Partner" zusammen. 2012 trat Rechtsanwalt Tilmann Mögle dieser Partnerschaft bei, wodurch die Kanzlei eine verstärkte Ausrichtung in den Bereichen des Baurechts und des Wohnungseigentumsrechtes erfuhr. Ein Jahr später wurde das Angebotsspektrum durch den Eintritt von Rechtsanwalt Steffen Kazmaier in den Bereichen Medizinrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht erweitert. Dieser trat der Partnerschaft zum 1.1.2015 bei. Dr. Otto Binder ist Ende März 2018 aus der Kanzlei ausgeschieden und trat den wohlverdienten Ruhestand an.

 

Die Philosophie der Kanzlei

Die Kanzlei verfolgt die Philosophie, strikt im Interesse der Auftraggeber eine rechtlich fundierte Rechtsberatung zu bieten. Dabei geht es vor allem darum, rasch auf Anfragen von Mandanten zu reagieren und Möglichkeiten eines kreativen Vorgehens zu präsentieren. Oberste Prämisse ist für unsere Tätigkeit rasch wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen für unsere Mandanten zu finden. Der Erfolg unserer Kanzlei basiert in erster Linie auf der Kombination von umfassender juristischer Kompetenz und dem persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Hemmschwellen für die Einholung von Rechtsrat in einem möglichst frühen Konfliktstadium abzubauen. Wir analysieren Chancen und Risiken und definieren zusammen mit dem Mandanten auf der Grundlage unserer qualifizierten und klaren Empfehlung die Ziele. Dabei nutzen wir die Vorteile, die eine kleinere Sozietät mit regionaler Bindung gegenüber Einzelanwälten und Großkanzleien bietet: Jeder der bei uns tätigen Rechtsanwälte hat seinen persönlichen Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt. Durch die konsequente Aufgabenverteilung innerhalb der Kanzlei kann sich jeder Anwalt auf seine speziellen Fachgebiete konzentrieren und seine Kenntnisse zielgerichtet für seine Mandanten einsetzen. Hinzu kommt, dass durch den steten Gedankenaustausch der einzelnen Kollegen Probleme aus unterschiedlichen Fachrichtungen beleuchtet werden können. So ist gewährleistet, dass die umfassenden Kenntnisse sämtlicher Anwälte unserer Kanzlei für das Mandat nutzbar gemacht werden können. Gleichwohl behält der Mandant stets die persönliche Beratung durch den Anwalt seines Vertrauens.

Der Fachanwalt

Die Komplexität unseres Rechtssystems erfordert eine konsequente Weiterbildung und Spezialisierung der Rechtsanwälte. Die Bezeichnung Fachanwalt kann durch die Rechtsanwaltskammer einem Rechtsanwalt verliehen werden, der seine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen über eine mehrjährige Tätigkeit auf einem bestimmten Rechtsgebiet verbunden mit einer erfolgreich absolvierten Prüfung nachgewiesen hat. Unsere Kanzlei verfügt über Fachanwälte in den Gebieten des Bau- und Architektenrechts, des Medizinrechts, des Strafrechts und des Verkehrsrechts.