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Jahrgang 1963. Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Tübingen. Zulassung als Rechtsanwalt seit Januar 1994. Frühzeitige Spezialisierung auf die Gebiete des Familienrechts und des Erbrechts. Seit 2006 Fachanwalt für Erbrecht. Seit 2007 Fachanwalt für Familienrecht.
Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein für den OLG-Bezirk Stuttgart
Lehrtätigkeit am Landgericht Tübingen zur Ausbildung von Rechtsreferendaren im Erbrecht im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Tübingen.
Mitglied im gemeinsamen Fachanwaltsprüfungsausschuss Erbrecht der Rechtsanwaltskammern Tübingen, Freiburg und Karlsruhe
Mitglied in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltverein (Familienrecht, Erbrecht)
Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Von dieser (DVEV) ausgebildeter und geprüfter Testamentsvollstrecker
Zwei Jahrzehnte Vorstand eines Handels- und Gewerbevereins
Sekretariat Alexandra Lackner
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