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Familienrecht

 

Unsere Leistungen

 

Aufgrund langjähriger Erfahrung sind wir in der Lage (künftige) Ehegatten bezüglich sämtlicher Fragen kompetent zu beraten, die im Rahmen der Eheschließung aber vor allem auch der Trennung und Scheidung auftreten können. Gefragt ist hier nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch ein Blick für wirtschaftlich sinnvolle und auch menschlich verträgliche Lösungen. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf den Versuch, zunächst Einigungen ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu erreichen. Mit der Trennung und Scheidung von Ehegatten sind in der Regel folgende Sachverhalte zwingend zu klären:

• Kindes- und Ehegattenunterhalt

• Zugewinnausgleich

• Versorgungsausgleich

• Hausratsauseinandersetzung

• Schicksal der gemeinsamen Ehewohnung/des gemeinsamen Hauses

• Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder

• Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten im Übrigen

Daneben betreuen wir auch Fragen im Zusammenhang mit der Abstammung, der Adoption sowie mit dem sogenannten Elternunterhalt.

Mehr Infos: www.scheidung.org