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Strafrecht

 

Unsere Leistungen

 

In jedem Stadium eines Strafverfahrens haben Sie das Recht, sich der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen. Zur Vermeidung von Nachteilen ist der frühzeitige Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der sich in diesem Bereich spezialisiert hat, wichtig, damit unverzüglich die aktive Strafverteidigung wie Beratung, Auseinandersetzung mit dem Akteninhalt, Anwesenheit bei Vernehmungen etc. gewährleistet ist. Wenn Sie sich einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen, werden Sie sich schnell bewusst, dass Ihre Rechte als Bürger durch hoheitliche Eingriffe erheblich eingeschränkt werden können. Durchsuchungen, Abhörmaßnahmen und Verhaftungen, Verurteilungen, Freiheitsstrafen und andere Maßnahmen sind einschneidende Konsequenzen staatlichen Handelns, die für die Betroffenen oft dramatische Folgen haben und das Leben grundlegend ändern können.

Wir verteidigen Sie unter anderem in folgenden Bereichen

• Wirtschafts- und Steuerstrafrechts

•Betäubungsmittelstrafrecht

• Arztstrafrechts

• Jugendstrafrechts

• Sexualstrafrecht

• Verkehrsstrafrechts

und bei sämtliche Vorwürfen des Strafgesetzbuches (StGB) und bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Beispielhaft seien hier aufgezählt die Straftaten der Körperverletzung, Raub und räuberische Erpressung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Beleidigung, Unfallflucht, Bedrohung, Nachstellung, Nötigung, Mord und Totschlag, Brandstiftung, Insolvenzstraftaten.

Auch als Vertreter von Opfern einer Straftat vertreten wir Sie als Nebenklägervertreter und unterstützen Sie in geeigneten Fällen bereits im Strafverfahren bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche.

Ihr Ansprechpartner

RA Steffen Kazmaier