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Medizinrecht

 

Unsere Leistungen

 

Die Folgen eines ärztlichen Fehlers sind häufig schwerwiegend und lebensverändernd. Neben den körperlichen Beeinträchtigungen erleiden Betroffene auch erhebliche finanzielle Beeinträchtigungen.

Unter die Patientenrechte fallen unter anderem das

• Recht zur Einsicht in die Patientenakten

• Selbstbestimmungsrecht bezüglich Art und Umfang der medizinischen Behandlung

• Recht auf Heilbehandlung gemäß den anerkannten Regeln der Kunst

• Recht auf persönliche Aufklärung bezüglich Diagnose, Therapie, Behandlungsalternativen, Risiken, Nebenwirkungen, Erfolgsaussichten, Kosten

Wir unterstützen Patienten bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen ärztlichen und zahnärztlichen Kunstfehlern (insbesondere bei Diagnosefehlern, Therapiefehlern, Organisationsfehlern, Überwachungsverschulden, mangelhafter Aufklärung) außergerichtlich und gerichtlich. Wichtig ist hier die richtige anwaltliche Vorgehensweise (Patientenakte, Einholung von Sachverständigengutachten), Einschätzung und Durchsetzung des angemessenen Schmerzensgeldes und der weiteren Schadenspositionen.

Ihr Ansprechpartner

RA Steffen Kazmaier