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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Unsere Leistungen

Wir beraten und vertreten Mandanten auf dem Gebiet des Wohnungs- und Gewerbemietrechts. Wir übernehmen für Sie alle Fragen der Vertragsgestaltung. Hierzu gehören der Entwurf eigener gewerblicher Miet- und Pachtverträge ebenso wie die Prüfung von vorgelegten Vertragsformularen.

Zu unseren Leistungen gehört die Geltendmachung und Abwehr aller Ansprüche, die ein Miet- und/oder Pachtverhältnis begleiten. Insbesondere die Geltendmachung und Abwehr von Mietzinsforderungen, Schadensersatzansprüchen und Mietzinsminderungen. Wir unterstützen Sie bei Mieterhöhungsverlangen und der Abwicklung beendender Miet- und Pachtverhältnisse.

Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung und Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Wohnungseigentümern in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Wir klären Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft ebenso wie Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelnen Wohnungseigentümern bzw. Dritten.

Innerhalb der Wohnungseigentumsverwaltung spielen die wichtigen Fragen baulicher Maßnahmen, Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und deren Finanzierung, die ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter und die Abrechnung der Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft eine zentrale Rolle unserer gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeit.

Vor allem auch die Beratung von Verwaltern bei der Verfassung von Beschlusstexten und der effektiven Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen stellen seit Jahrzehnten einen zentralen Bereich unserer Tätigkeit dar.