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Bau-und Architektenrecht

 

Unsere Leistungen

 

Privates Baurecht:

Wir befassen uns mit allen Fragen des zivilen Baurechts, wie die der Gestaltung von Bauverträgen unter Einbeziehung der Vergütungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Gestaltung von Architektenverträgen, der Führung von Bauprozessen, der Führung von Architektenprozessen, der Forderungssicherung und Forderungseinziehung.

Ein wichtiger Schwerpunkt liegt in der Ermittlung und Durchsetzung von Mängeln an Bauwerken. Wir arbeiten hierbei intensiv mit Sachverständigen zusammen und begleiten unsere Mandanten bei Ortsterminen mit Gegnern und Gutachtern und Mängel- sowie Zahlungsprozessen.

 

Öffentliches Baurecht

In Baugenehmigungsverfahren begleiten wir das gesamte Baugenehmigungsverfahren, prüfen die Möglichkeiten der Bebauung von Grundstücken und führen Verhandlungen mit den Genehmigungsbehörden. Wir prüfen Widerspruchsmöglichkeiten gegen Baugenehmigungen und führen die Widerspruchsprozesse. Außerdem prüfen wir bestehende und erforderliche Baulasten.

Wir bieten kompetente Beratung zu möglichen Nutzungsänderungen von Gebäuden.

Mehr und mehr sind Fragen der Energieeinsparverordnung Teil der Beratung über die Möglichkeiten der Bebauung von Grundstücken und der Modernisierung von Bestandsimmobilien.

 

Bauträgerrecht

Wir befassen uns mit den Problemen der Abwicklung von Bauvorhaben aus der Sicht des Bauträgers bzw. Wohnungsbauunternehmers (Modellwahl, Vertragsgestaltung der notariellen Bauträgerverträge und der Nachunternehmerverträge, Projektdurchführung, Umgang mit Rügen der Erwerber, Bauzeitproblemen), Wir beraten und vertreten Bauherren und Erwerber (Vertragsgestaltung und -Auslegungprobleme, Prüfung und Geltendmachung von Mängeln, Verzug der Bauleistungen, steckengebliebener Bau, Insolvenz des Bauträgers)

Auch Fragen der Baufinanzierung aller am Bau Beteiligten und der finanzierenden Banken gehören zu unserem Beratungsangebot (Auseinandersetzung mit dem Bauträger oder Insolvenzverwalter, Freistellungsprobleme und Frage des eigenen Weiterbaus nach Bauträgerinsolvenz, Gestaltung von Hypotheken- und Grundschuldsicherungen).

 

Erwerb von Bestandsimmobilien:

Wir prüfen die Werthaltigkeit von Immobilien, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Sachverständigen. Wir prüfen die Grundbuchlage auf Belastungen und ähnliche Belastungen hin. Wir befassen uns mit der Finanzierung von Immobilienkaufverträgen. Notarielle Kaufverträge für Immobilien sind für den juristisch nicht gebildeten Käufer kaum mehr verständlich. Wir prüfen Vertragsentwürfe schnell und stehen für Fragen zum Verständnis zur Idealvertragsgestaltung zur Verfügung.