Gartenstraße 10
72764 Reutlingen
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Eine effektive Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen erfolgt über den Einsatz von Handelsvertretern. Ohne das Risiko, das eine abhängige Beschäftigung von Vertreibspersonal mit sich bringt können sich Firmen Wissen und Fähigkeiten dritter Personen nutzbar machen, der Handelsvertreter. Der Handelsvertreter selbst ist als selbständig am Markt Tätiger nicht in das enge Korsett eines Angestelltenverhältnisses geschnürt. Er kann für verschiedene Auftraggeber tätig sein und dadurch sein Vertriebsangebot verbreitern sowei wirtschaftliche Chancen der Selbständigkeit nutzen.
Wir beraten sowohl Firmen als auch Handelsvertreter bei:
der Formulierung von Handelsvertreterverträgen
Ausgestaltung von handelsvertreterbasierten Vertriebssystemen
Auslegung bestehender Handelsvertreterverträge
Regelung von vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewernsverboten
Schaffung von Provisionssystemen
Auch bei der Interessenvertretung im Streitfällen stehen wir unseren Mandaten zur Seite.