Gartenstraße 10
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Das Reiserecht bzw. der Reisevertrag ist eine Vertragsart, die sich auf die Herbeiführung eines Erfolges, die mangelfreie Durchführung einer Reise, richtet. Ein Reisevertrag ist damit ein Fall des Werkvertrages. Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen bei Mängeln im Rahmen einer Reise (Individual-, Spezial- und Pauschalreise), dies umfasst u.a.
• Fluggastrecht bei Verpätungen
• Reisepreisminderung und Reiserücktritt
• Stornierung
• Kündigung wegen Reisemängeln
• Schadensersatz / Entschädigung
• Rücktritt vor Reisebeginn
• Kündigung wegen höherer Gewalt
• Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters
• Reiserücktrittsversicherung