Gartenstraße 10
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Wir beraten und betreuen Mandanten in allen Nachlassangelegenheiten, unabhängig ob der Nachlass auch oder ausschließlich im Ausland belegen ist. Insoweit gilt es zu beachten, dass Deutsche zwar nach deutschem Recht beerbt werden, dass es aber bei ausländischem Immobilienvermögen zu einer sog. Nachlassspaltung kommen kann. Der ausländische Nachlass wird dann nach ausländischem Recht beerbt. Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung.
Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung insbesondere in folgenden Bereichen:
• Ausgestaltung von Testamenten und Erbverträgen
• Durchsetzung von Rechten aus erbrechtlichen Verfügungen
• Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
• Vermächtnis- und Pflichtteilsfragen