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Dr. Hans-Otto Binder

 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

Dr. Hans-Otto Binder Jahrgang 1958. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen. Promotion an der Universität Innsbruck zum Thema: "Die Beteiligungsformen im deutschen und österreichischen Wohnungseigentumsrecht". Zulassung als Rechtsanwalt 1987. Mitgründer der Kanzlei im Jahre 1997. Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht seit 2005. Mitglied der ARGE Baurecht im DAV.

Zusätzliche anwaltliche Beratungsschwerpunkte:

AGB-Recht

Erbrecht

Grundstück -und Immobilienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Miet- und Wohnungseigentumrecht

Zwangsversteigerungsrecht

Zwangsvollstreckung und Forderungsbeitreibung


Dozententätigkeit Ausbildung von Rechtsreferendaren am Landgericht Tübingen im Erbrecht, Seminar für Bauträger, Handwerker, Architekten und Bauingenieure im Jahre 2003/2004

Veröffentlichungen:

Kostentragungspflicht auch ohne Verwertung des Beweismittels?. in IBR 2006, 1363
Keine Maklerprovision für vermittelten Wohnungsverkauf nach Widerruf Maklervertrag, in IMR 2016, 392

Sekretariat Beate Roggenstein
Telefon 07121.3745 20
Fax 07121.3745 99
E-Mail: broggenstein@binder-moegle.de