Gartenstraße 10
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Dr. Hans-Otto Binder Jahrgang 1958. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen. Promotion an der Universität Innsbruck zum Thema: "Die Beteiligungsformen im deutschen und österreichischen Wohnungseigentumsrecht". Zulassung als Rechtsanwalt 1987. Mitgründer der Kanzlei im Jahre 1997. Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht seit 2005. Mitglied der ARGE Baurecht im DAV.
Zusätzliche anwaltliche Beratungsschwerpunkte:
Grundstück -und Immobilienrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Miet- und Wohnungseigentumrecht
Zwangsvollstreckung und Forderungsbeitreibung
Dozententätigkeit Ausbildung von Rechtsreferendaren am Landgericht Tübingen im Erbrecht, Seminar für Bauträger, Handwerker, Architekten und Bauingenieure im Jahre 2003/2004
Veröffentlichungen:
Kostentragungspflicht auch ohne Verwertung des Beweismittels?. in IBR 2006, 1363
Keine Maklerprovision für vermittelten Wohnungsverkauf nach Widerruf Maklervertrag, in IMR 2016, 392